Conditions

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

DER CHN GmbH

I.. GELTUNGSBEREICH

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge (einheitliche Bezeichnung für Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hostel- und Bettenverträge, nachfolgend kurz „Vertrag") sowie alle für den Kunden (einheitliche Bezeichnung für Gast, Besteller, Mieter, Veranstalter, Vermittler etc.) erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der CHN GmbH (nachfolgend kurz „Hostel") unter folgender Firmierung:

CHN GmbH, Kurgartenstraße 54, 90762 Fürth/Bayern

2.. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hostel ausdrücklich schriftlich anerkannt.

II. VERTRAGSABSCHLUSS

3. Auf einen Buchungsantrag des Kunden hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hostels ein Vertrag zustande. Dem Hostel steht es frei, die Buchung in Textform zu bestätigen.

4. Vertragspartner sind das Hostel und der Kunde. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Kunden vor, haftet er dem Hostel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hostel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzugeben.

5. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Betten sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hostels.

6. Buchungen dürfen nur durch vollgeschäftsfähige Personen getätigt werden.

7. Die jeweils gültige Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages und kann über die Webseite des Hostels (www.city-hostel-nuernberg.de) heruntergeladen oder beim Hostel erfragt werden.

I. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG

1. Das Hostel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Betten nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Das Hostel ist aus wichtigem Grund berechtigt, Kunden zum gebuchten Preis in einem anderen Hostel vergleichbarer Ausstattung und Leistung unterzubringen, ohne dass an das Hostel Regressansprüche gestellt werden können, wenn die Unterbringung im reservierten Hostel nicht möglich ist.

3. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Bettenüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen bzw. gebuchten weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hostels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hostels gegenüber Dritten.

4. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

5. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hoste! allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 Prozent anheben. In diesem Fall steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu.

6. Die Preise können vom Hostel auch dann geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Betten, der Leistung des Hostels oder der Aufenthaltsdauer wünscht und das Hostel dem zustimmt.

7. Das Hostel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

8. In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hostel berechtigt, auch nach Vertragsabschluss eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bzw. eine Anhebung der vertraglich vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

9. Der Gesamtbetrag abzüglich eventueller Vorauszahlungen ist, sofern nicht anders vereinbart, nach detaillierter Rechnungsstellung bei Anreise fällig.

10. Das Hostel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Kunden im Hostel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und eine sofortige Zahlung zu verlangen.

11. Bei Gruppen ab 10 Personen wird, sofern nicht anders vereinbart, eine Anzahlung in Höhe von 50 Prozent des gesamten Buchungsbetrages 6 Wochen vor Anreise fällig. Der Restbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, ohne eine weitere Zahlungsaufforderung seitens des Hostels am Anreisetag zu zahlen.

12. Kostenübernahmen werden vom Hostel nur bis zu einem Betrag von maximal 500,00 EUR pro Aufenthalt und nur von Firmen oder Institutionen mit Sitz in Deutschland, Österreich und der Schweiz akzeptiert. Das Hostel benötigt eine Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie. Dieses gilt nicht für Buchungen durch Behörden und staatliche Einrichtungen. Kostenübernahmen gelten ausschließlich für Übernachtungskosten sowie ggf. Frühstück und Parkplätze. Eine Rechnung wird nach Aufenthalt des Kunden an die im Formular aufgeführte Adresse gesandt. Es werden nur vollständig ausgefüllte Formulare des Hostels mit Firmen- bzw. Behörden- bzw. Institutionsstempel akzeptiert. Das Hostel behält sich vor, Kostenübernahme-Erklärungen im Einzelfall abzulehnen.

13. Gesonderte Bestätigungen für Visa-Anträge werden nur nach Vorauszahlung des Gesamtbetrages der Buchung ausgestellt. In der Regel erfolgt die Zustellung per Fax an die entsprechende Botschaft. Für diesen Service wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 EUR fällig, die zusammen mit der Vorauszahlung zu leisten ist und auch im Falle einer Stornierung der Buchung oder der Ablehnung des Visa-Antrages nicht zurückerstattet wird.

14. Rechnungen des Hostels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer Rechnung/Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug ist das Hostel berechtigt, gegenüber Verbrauchern die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz zu berechnen.

Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8 Prozent über dem Basiszinssatz. Dem Hostel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hostel eine Mahngebühr von 5,00 EUR erheben.

15. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hostels aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/NICHTINANSPRUCHNAHME DER GEBUCHTEN LEISTUNGEN (NICHTANREISE / „NO SHOW")

1. Das Hostel räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:

1.1. Individualreisende bis 11 Personen: Kostenfreie Stornierungen sind bis 18.00 Uhr am Tag vor der Anreise möglich, sofern nicht anders vereinbart. Im Falle einer Stornierung nach 18.00 Uhr am Tag vor der Anreise bis 11.00 Uhr am Tag der Anreise berechnet das Hostel eine Rücktrittspauschale von 100 Prozent des vertraglich vereinbarten Logispreises der ersten Übernachtung. Im Falle einer Stornierung nach 11.00 Uhr oder bei Nichtanreise (No Show) am Tag der Anreise berechnet das Hostel eine Rücktrittspauschale von 100 Prozent des vertraglich vereinbarten Logispreises der ersten Übernachtung.

1.2. Gruppenbuchungen ab 12 Personen: Es gilt eine Stornierungsfrist von 30 Tagen für Gruppenbuchungen auf Basis von Mehrbett-, Doppel- und Einzelzimmern.

Diese Frist gilt auch, wenn der Vertrag innerhalb dieser Frist abgeschlossen wurde. Bei einer Stornierung innerhalb dieser Frist ist der Kunde verpflichtet, Stornierungsgebühren nach folgender Maßgabe zu zahlen:

a. 30 bis 25 Tage vor geplantem Anreisetermin sind 40 Prozent des vereinbarten gesamten Buchungsbetrages zu zahlen. b. 24 bis 15 Tage vor geplantem Anreisetermin sind 60 Prozent des vereinbarten gesamten Buchungsbetrages zu zahlen. c. 14 bis 7 Tage vor geplantem Anreisetermin sind 80 Prozent des vereinbarten gesamten Buchungsbetrages zu zahlen. d. Bei einer Stornierung weniger als 6 Tage vor geplantem Anreisetermin oder einer Nichtanreise werden 90 Prozent des vereinbarten gesamten Buchungsbetrages berechnet. e. Leichte Veränderungen in der Anzahl der Gäste von weniger als 10 Prozent, ausgehend von der ursprünglichen vereinbarten Gesamtgästezahl, bleiben stornokostenfrei, sofern diese unmittelbar nach Bekanntwerden der Gruppenreservierung der City-Hostel Nürnberg schriftlich, jedoch spätestens bis 3 Tage vor Anreise bis 12:00 Uhr mittags, mitgeteilt werden. f. Gebuchte Verpflegungsleistungen können bis 8 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden. Danach wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 100 Prozent des vereinbarten gesamten Buchungsbetrages berechnet.

2. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Hostel kein Schaden oder der dem Hostel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.

3. Die vorstehenden Regelungen zu den Stornierungsfristen und -gebühren gelten entsprechend, sofern nicht bei Vertragsabschluss gesonderte Regelungen getroffen wurden (z. B. für Buchungen zu Sonderterminen wie Feiertage, Messen etc.).

4. Ein Rücktritt des Kunden von einem mit dem Hostel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Form und der schriftlichen Zustimmung des Hostels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

em Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls: - höhere Gewalt oder andere vom Hostel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Kunden oder des - Zwecks des Aufenthaltes gebucht werden; - das Hostel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hostelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hostels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hostels zuzurechnen ist; - in Verstoß gegen Ziffer II Abs. 3 oder 4, Ziffer VI Abs. 4 oder 8 bis 10 vorliegt; - das Hostel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Kunde fällige Forderungen des Hostels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hostels gefährdet erscheinen;

- der Kunde über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, eine Vermögensauskunft nach der Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat; - ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.

3. Das Hostel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

4. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. AN- UND ABREISE, SONSTIGE BESTIMMUNGEN ZUM HOSTELAUFENTHALT

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitsteilung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hostel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.

2. Bei Gruppenbuchungen ab 10 Personen mit Unterbringung in Mehrbettzimmern bestimmt das Hostel, in welcher Aufteilung die Gäste untergebracht werden.

3. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.

4. Gebuchte Zimmer sind vom Kunden bis spätestens 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern keine garantierte Buchung vorliegt, die durch eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung gewährleistet wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

5. Am vereinbarten Abreisetag müssen die Zimmer bis spätestens um 11.00 Uhr geräumt werden. Danach kann das Hostel über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die vertragsüberschreitende Nutzung des Zimmers 100 Prozent des vollen gültigen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei, dem Hostel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

6. Überschreitet die Gesamtzahl der Gäste die vertraglich vereinbarte Personenzahl, so besteht für die zusätzlichen Gäste kein Anspruch auf Unterbringung.

7. Personen unter 18 Jahren ist die Übernachtung nur mit Einverständniserklärung der erziehungsberechtigten Eltern/Erziehungs berechtigten gestattet. Diese Regelung gilt nicht für Gruppenreisende in Begleitung einer von den Erziehungsberechtigten bevollmächtigten, volljährigen Person.

8. Bei einer Übernachtung im Schlafsaal gilt ein maximaler Aufenthalt von 14 Nächten innerhalb eines Monats.

9. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet. Das Mitbringen von medizinischen Großgeräten ist nur in privaten Zimmern erlaubt.

10. Bei Buchung von Übernachtung mit Frühstück wird das Frühstück im Anschluss an die Übernachtung gereicht.

VII. HAFTUNG UND VERJÄHRUNG

1. Für schuldhaft oder fahrlässig verursachte Inventarschäden haftet der Kunde. Bei Nichtfeststellung des Schuldigen einer Gruppe, haftet die gesamte Gruppe gesamtschuldnerisch. Das Hostel behält sich das Recht vor, bei Anreise der Gruppe eine Kaution in Höhe von 10,00 EUR pro Person, jedoch maximal 500,00 EUR pro Gruppe einzufordern, die bei Abreise zurückgezahlt wird, sofern dem Hostel kein durch die Gruppe verursachter Schaden entstanden ist. Schäden, die über den Kautionsbetrag hinausgehen, sind direkt vor Ort zu begleichen.

2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hostels auftreten, wird sich das Hostel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Kunde schuldhaft, einen Mangel dem Hostel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.

3. Das Hostel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden an eingebrachten Sachen des Kunden sowie aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

4. Das Hostel haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadenersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger Schadenersatzansprüche eines Kunden gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Hostels. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.

6. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Uberwachungspflicht des Hostels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hostelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet das Hostel nicht, soweit das Hostel, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hostelgrundstücks gegenüber dem Hostel geltend gemacht werden.

7. Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Kunde Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hostels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hostels beruhen.

8. Haftungsausschluss: Das Turnen auf und das Springen von, sowie die unsachgemäße Nutzung/Handhabung der 2 oder 3 Etagenbetten ist strengstens untersagt. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch das Fallen aus dem 2-Etagenbett zustande kommen. Schäden durch die unsachgemäße Nutzung der 2-Etagenbetten trägt der Gast selbst.

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hostels.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftliche Sitz des Hostels. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hostels, Das Hostel ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden anhängig zu machen.

4. In Abhängigkeit des Standortes des Hostels gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hostelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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